2. Karnevalsbilanz aus dem Neanderland - Kreis Mettmann - 2002146
(ots) - Anlässlich der besonderen Witterungsverhältnisse (Starkregen
und Sturm) am vergangenen Wochenende, mussten leider kreisweit gleich mehrere
geplante Karnevalsaktivitäten unter freiem Himmel vorsorglich abgesagt werden.
Hierdurch war die Polizei im Kreis Mettmann bei der Begleitung solcher
öffentlicher Veranstaltungen deutlich weniger gefordert, als in den Vorjahren.
Dies bedeutete aber im Umkehrschluss leider nicht auch gleichzeitig insgesamt
weniger Arbeit.
Denn bei den nun überwiegend in geschlossenen Räumen stattfindenden Feiern, auf
anschließenden Heimwegen oder bei der Rückkehr alkoholisierter Karnevalisten in
die eigenen vier Wände, kam es leider immer wieder zu Streitigkeiten,
körperlichen Auseinandersetzungen, Beleidigungen, Bedrohungen und häuslicher
Gewalt, welche den Einsatz der Polizei erforderlich machten. So registrierte die
Polizei im Kreis Mettmann am vergangenen Karnevalswochenende insgesamt über 40
angezeigte Körperverletzungsdelikte. Hinzu kamen gleich mehrere
Widerstandshandlungen.
Im Straßenverkehr musste die Ratinger Polizei am Freitagnachmittag des
21.02.2020, gegen 16.00 Uhr, einen 48-jährigen VW-Golf-Fahrer aus dem Verkehr
ziehen, der auf der Straße Am Westbahnhof angetroffen wurde und bei dem der
dringende Verdacht besteht, dass er unter dem Einfluss illegaler Drogen stand.
Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde veranlasst, die Weiterfahrt
ausdrücklich untersagt, eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet.
Auf der Breslauer Straße in Mettmann kam es am nächtlichen Sonntagmorgen des
23.02.2020, gegen 03.30 Uhr, zur Trunkenheitsfahrt eines 35-jährigen
BMW-Fahrers. Der durchgeführte Alkoholtest zeigte einen Wert von mehr als 1,7
Promille (0,86 mg/l). Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, die ärztliche
Entnahme einer Blutprobe durchgeführt, der Führerschein sichergestellt (siehe
dazu auch unsere Pressemitteilung / ots 2202147 vom heutigen Tag).
Am frühen Sonntagmorgen des 23.02.2020, gegen 06.00 Uhr, kam es dann auf der
Gerresheimer Straße in Hilden leider sogar zu einem Verkehrsunfall unter
Alkoholeinfluss, der zum Glück nur Sachschaden forderte. Ein 25-jähriger
Peugeot-Fahrer geriet mit seinem PKW auf eine Verkehrsinsel. Ein noch an der
Unfallörtlichkeit durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit knapp 0,6 Promille
(0,29 mg/l) positiv. Es wurden zur Beweisführung zwei Blutproben veranlasst.
Gegen den Hildener legte die Hildener Polizei eine Anzeige wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs durch das Fahren unter Alkoholeinfluss vor. Der Führerschein des
Beschuldigten wurde sichergestellt. An der Verkehrsinsel entstand ein
Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro (siehe dazu auch unsere
Pressemitteilung / ots 2202144 vom heutigen Tag).
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei im Kreis Mettmann noch einmal daraufhin,
dass sie auch in der verbleibenden Karnevalszeit verstärkt Verkehrskontrollen
durchführen wird, um Alkohol- und Drogenfahrten zu erkennen und möglichst
rechtzeitig zu beenden, bevor sie schlimmere Folgen zeigen. Es gilt die
angekündigte "Null-Toleranz-Politik" gegen Alkohol- oder Drogenfahrten: Wir
werden an den "jecken Tagen" verstärkt Verkehrskontrollen durchführen und
alkoholisierte und berauschte Auto-, Motorrad- oder Radfahrer konsequent aus dem
Verkehr ziehen. Für alle Jecken sollte daher das Motto gelten: "Wer fährt,
trinkt keinen Alkohol! Wer Alkhol trinkt, fährt nicht - und gleiches gilt auch
für sonstige Drogen!"
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Datum: 24.02.2020 - 10:05 Uhr
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