Ladung ragtübers Heck hinaus / Lasterfahrer müssen umladen
(ots) -
--
Butzbach - A5: Übermäßig lang und Türen auf / Lkw-Fahrer müssen umladen
Mitarbeiter der Polizeiautobahnstation Mittelhessen zogen zwei Lkw aus dem
Verkehr. Da bei beiden Lastern die Ladung deutlich nach hintern über das Heck
hinausragte, schritten die Ordnungshüter ein.
In Fahrtrichtung Kassel erregte ein aus einem Sattelauflieger herausragender
Kleintransporter die Aufmerksamkeit der Polizisten. Auf dem in Polen zugelassen
Anhänger standen zwei Kleinbusse. Allerdings passte der hintere nicht mehr
komplett auf die Ladefläche und ragte über das Fahrzeugheck hinaus. Deswegen
blieben die beiden Hecktüren des Aufliegers offen. Zu der Überlänge, für die der
Fahrer keine entsprechende Genehmigung vorgelegen konnte, stellte sich durch die
offenen Hecktüren außerdem eine nicht zulässige Verbreiterung des Aufliegers
ein. Der Anhänger wird dadurch instabil und die rückwärtigen Konturmarkierungen
des Anhängers sind für Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar. Die
Ordnungshüter begleiteten das Gespann kurzerhand auf das Gelände der
Polizeiautobahnstation in Butzbach. Fast Zeitgleich erreichte eine zweite
Streife mit einem weiteren in Polen zugelassenen Lkw das Gelände. In dessen
Auflieger standen drei Pkw, wobei auch hier das letzte Fahrzeug aus dem Heck des
Anhängers hinausragte und deswegen ebenfalls die Türen offenstanden.
Kurzum untersagten die Polizisten die Weiterfahrt beider Fahrzeuge. Eine
Weiterfahrt für die Trucker wäre nur nach Abladen möglich gewesen. Die beiden
Landsleute fanden eine pragmatische Lösung: Ein Kleinbus wurde abgeladen, dafür
ein Pkw aufgeladen. Damit stimmten die Maße wieder, die Türen konnten
geschlossen werden und wenigstens einer der Brummifahrer konnte seine Fahrt in
Richtung Polen antreten. Für seinen Kollegen musste ein zusätzlicher Laster nach
Butzbach geordert werden, um den abgeladenen Kleinbus nach Polen zu
transportieren.
Die Polizisten leiteten gegen die Speditionen sogenannte Verfallsverfahren ein.
Hier werden die durch den "Übertransport" eingesparten Kosten für die gesamte
Tour in Rechnung gestellt. In dem Fall des Sattelaufliegers mit den Kleinbussen
rund 3.000 Euro und im Fall der drei geladenen Pkw etwa 2.500 Euro.
Guido Rehr, Pressesprecher
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
E-Mail: pressestelle-wetterau.ppmh(at)polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh
Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: https://instagram.com/polizei_mh
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43647/4528593
OTS: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.02.2020 - 13:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2310262
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WE
Stadt:
Friedberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ladung ragtübers Heck hinaus / Lasterfahrer müssen umladen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).