Vollstreckungshaftbefehl wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln
(ots) - Am Sonntag, den 23. Februar 2020 kontrollierten Bundespolizisten
auf dem Hauptbahnhof Halle gegen 12:00 Uhr einen 42-jährigen Mann. Bei der
Kontrolle seiner Personaldaten im polizeilichen Informationssystem stellte sich
heraus, dass der Deutsche per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach
verurteilte ihn das Amtsgericht Halle im Juli 2019 wegen des unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder
der Zahlung von 390 Euro. Da der 42-Jährige weder die geforderte Geldstrafe
zahlte, noch sich dem Strafantritt stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Halle
im Januar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Der Gesuchte wurde
festgenommen. Er konnte auch am Sonntag die Geldstrafe nicht aufbringen und
wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht.
Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, wird er die nächsten 30 Tage im
Gefängnis bleiben.
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Datum: 24.02.2020 - 13:53 Uhr
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