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Kleinserie von Fahrzeugaufbrüchen - Hilden - 2002160

ID: 2310989

(ots) - Am (Rosen-)Montag, dem 24.02.2020, in der Zeit zwischen 16.30
Uhr und 23.10 Uhr, kam es im Hildener Stadtgebiet zu einer Kleinserie von
Fahrzeugaufbrüchen, bei denen ein oder mehrere bislang unbekannte Straftäter in
der Mehrheit Fahrzeugscheiben geparkter Autos zertrümmerten, um aus den
Fahrgasträumen der so aufgebrochenen Wagen von den Fahrzeugnutzern beim Parken
zurückgelassene Handtaschen, Geldbörsen und diverse andere Gegenstände zu
entwenden.

Betroffen von den bislang angezeigten Taten waren ein VW-Golf mit Solinger
Kennzeichen auf der Straße Im Hock, ein Mercedes E220 mit Siegburger Kennzeichen
an der Horster Allee und ein Ford Transit mit Wuppertaler Kennzeichen auf der
Felix-Mendelssohn-Straße. An einem silbernen VW Golf mit Mettmanner Kennzeichen,
der an der Lortzingstraße parkte, hatten der oder die Täter besonders leichtes
Spiel. Hier war die Beifahrertür des Wagens beim Abstellen nicht ordnungsgemäß
verschlossen worden. Aus diesem Fahrzeug verschwand ein mobiles
Navigationsgerät.

Der bei dieser Serie angezeigter Fahrzeugaufbrüche insgesamt festgestellte
Beute- und Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens
2.000,- Euro. Bisher liegen der Hildener Polizei noch keine konkreten Hinweise
zu Identität, Herkunft und Verbleib des oder der Täter und der verschwundenen
Beute vor. Maßnahmen zur Spurensicherung sowie weitere polizeiliche Ermittlungen
wurden veranlasst, Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt
die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass
Kraftfahrzeuge keine Tresore sind. Sie selbst können viel dazu beitragen, nicht
Opfer eines Kraftfahrzeugaufbruchs zu werden und gleichzeitig Dieben das
Handwerk zu legen. Darum lautet der Appell an alle Fahrzeugbesitzer:





-Lassen Sie - selbst bei nur kurzfristigem Verlassen des
Fahrzeugs - grundsätzlich keine Wertgegenstände, weder sichtbar noch
versteckt, im Innenraum zurück !

-Nehmen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs immer Ihr
Navigationsgerät und seine Halterung mit. Denken Sie daran: für
mobile Navigationsgeräte besteht beim Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
im Regelfall kein Versicherungsschutz (grobe Fahrlässigkeit) !

-Räumen Sie Ihr Auto leer, bevor es jemand anderes tut.

-Selbst vermeintlich wertlose Gegenstände, wie ein alter Rucksack
oder eine Plastiktüte, können Diebe dazu animieren einmal genauer
"nachzusehen".

-Haben Langfinger ein Fahrzeug aufgebrochen und leer geräumt,
sehen sich seine Besitzer oft vielen unangenehmen Konsequenzen
gegenüber. Der Schaden am Auto muss repariert und bei Polizei und
Versicherung gemeldet werden. Die gestohlenen Gegenstände sind meist
unwiederbringlich verloren und müssen neu beschafft werden. Der
ideelle Wert bleibt dabei oft unersetzlich. Gestohlene Ausweise
könnten missbraucht werden und zu weiteren Unannehmlichkeiten führen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de

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Datum: 25.02.2020 - 12:22 Uhr
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