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(Oberndorf am Neckar) Schutzgewahrsam nach Ruhestörung (25.02.2020)

ID: 2311272

(ots) - Die Gewahrsamsnahme eines alkoholisierten
Ruhestörers im Alter von 45 Jahren war die einzige Möglichkeit, die
Polizeibeamten des Polizeireviers Oberndorf am Neckar in der Nacht zum heutigen
Dienstag gegen 02.00 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in der Kredererstraße nach
der Verkettung unglücklicher Umstände blieb.

Die Polizei wurde zunächst in das Mehrfamiliengebäude gerufen, weil der
45-Jährige seine Hausmitbewohner durch seine nicht angepasste Lautstärke in der
Nachtruhe störte. Nachdem die Besatzung eines Streifenwagens des Polizeireviers
den Ruhestörer in dessen Wohnung aufgesucht und belehrt hatte, womit die
Nachtruhe bereits wieder hergestellt war, hatte der 45-Jährige dann
offensichtlich noch Gesprächsbedarf und ging im leichten Schlafanzug hinter den
Polizeibeamten her ins Treppenhaus.

Anschließend fiel die Wohnungstüre ins Schloss und der nur leicht bekleidete und
deutlich alkoholisierte Wohnungsinhaber mit einem Blutalkoholwert von deutlich
über drei Promille stand draußen. Der 45-Jährige wurde zur Verhinderung weiterer
Störungen und zu seinem eigenen Schutz Gewahrsam genommen. Seine Haftfähigkeit
wurde auf der Dienststelle durch den Bereitschaftsarzt bescheinigt.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4530210
OTS: Polizeipräsidium Konstanz

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Datum: 25.02.2020 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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