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Einfuhrabgaben und Kraftfahrzeugsteuer hinterzogen! / Rund 1.200 Euro erhoben

ID: 2311401

(ots) - Rund 1.200 Euro Einfuhrabgaben und fällige Kraftfahrzeugsteuer
(KFZ-Steuer) waren das Ergebnis einer Kontrolle eines PKWs mit
bosnisch-herzegowinischem Kennzeichen auf einem Rastplatz der A 8.

Am 15.02.2020 wurde durch Zollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe ein PKW mit
bosnisch-herzegowinischem Kennzeichen auf einem Rastplatz der A 8 kontrolliert.
Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Halter des Fahrzeugs,
welcher Beifahrer war, bereits seit zwei Jahren in Deutschland ansässig ist. Die
Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug hat er in Deutschland bisher nicht bezahlt.
Diese entsteht allerdings unter anderem, wenn ein ausländisches Fahrzeug in
Deutschland verwendet wird und für dieses ein regelmäßiger Standort in
Deutschland begründet wurde.

Aufgrund dessen wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Halter des
Wagens eingeleitet und die für das Fahrzeug zu entrichtenden Einfuhrabgaben von
618,00 Euro sowie die fällige Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 586,00 Euro
erhoben.

Hintergrundinformationen: Grundsätzlich entstehen für ein Fahrzeug aus einem
Nicht-EU-Staat, welches nicht dauerhaft in der EU verbleiben soll,
Einfuhrabgaben in Form von Zoll (10%) und Einfuhrumsatzsteuer (19%), es sein
denn, dass beim Grenzübertritt mögliche Befreiungsgründe vorgebracht werden.

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht, wenn -Sie ein Fahrzeug in Deutschland zum
Verkehr zulassen, -Sie ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verwenden und
für dieses ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde, -Sie ein
Fahrzeug ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung auf öffentlichen
Straßen benutzen oder -einem Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes
Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt wird.

Bundesweit sind derzeit rund 63,7 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger




zugelassen. Für diese Fahrzeuge fällt - je nach Art - in unterschiedlicher Höhe
die Kraftfahrzeugsteuer an. Jährlich beträgt das Gesamtaufkommen rund 9
Milliarden Euro. Zum 1. Juli 2014 hat der Zoll die Verwaltung der Kfz-Steuer von
den Finanzämtern übernommen. Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen oder
Anhängern erfolgt wie bisher bei den Kfz-Zulassungsbehörden. Diese übermitteln
die Daten - die für die Besteuerung grundsätzlich bindend sind - an den Zoll.
Hier wird die weitere Bearbeitung und Bescheiderstellung vorgenommen.

Weitere Informationen sowie Vordrucke und Merkblätter rund um das Thema
Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf : www.zoll.de. Bei Fragen steht außerdem die
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung, Mo. - Fr. 8:00 - 17:00 Uhr
Tel. : 03 51 / 4 48 34 - 5 50 E-Mail : info.kraftst(at)zoll.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/3710-107
E-Mail: presse.hza-karlsruhe(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121249/4530623
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe

Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 26.02.2020 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: HZA-KA
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