Anleinpflicht für Hunde
(ots) - 
Zwei freilaufende Hunde wirkten in der Brückenstraße beängstigend auf
eine 29-jährige Mutter und ihre 5-jährige Tochter. Die Polizei wurde 
in Kenntnis gesetzt, dass die Frau nun zum dritten Mal von den aus 
ihrer Sicht "aggressiven Hunden" bedrängt wurde. Das Kind hätte 
mittlerweile Angst vorm Spazierengehen. 
Die Polizei meldete den Vorfall an die hierfür zuständige 
Verbandsgemeindeverwaltung. Auch ohne Prüfung der näheren Umstände 
wie zum Beispiel der tatsächlichen Gefährlichkeit der Hunde, ist 
zunächst von einem Verstoß gegen die Anleinpflicht auszugehen. Die 
Anleinpflicht besteht mitunter deshalb, um eine bedrohlich wirkende 
Konfrontation mit Fußgängern zu vermeiden. |pilek-AH
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Datum: 26.02.2020 - 14:26 Uhr
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