Zollkontrolle - Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung
(ots) - Einen 58-jährigen Geschäftsmann aus Göppingen
verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart Ende
vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft, weil er über einen längeren Zeitraum
Steuern von rund 1,4 Mio. Euro hinterzogen hatte. Er unterhielt sog.
Briefkastenfirmen und Auslandskonten und gab Kapitaleinkünfte nicht oder nicht
vollständig beim Finanzamt an.
Ursächlich für die Aufdeckung der Steuerhinterziehung war eine Zollkontrolle auf
der Autobahn 96 im Jahr 2011. Zollbeamte einer Lindauer Kontrolleinheit hatten
damals Unterlagen über Bank- und Auslandsgeschäfte und einen USB-Stick versteckt
unter einer Abdeckung im Kofferraum gefunden und dies dem zuständigen Finanzamt
mitgeteilt, das Ermittlungen einleitete. Eine daraufhin erstattete Selbstanzeige
führte nicht mehr zur Straffreiheit.
Das Urteil ist rechtskräftig. Weil der Angeklagte an der Tataufklärung mitwirkte
und den Steuerschaden unverzüglich beglich, wurde die Haftstrafe zur Bewährung
ausgesetzt.
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Datum: 26.02.2020 - 14:30 Uhr
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