Lahr - Geldangebot ausgeschlagen
(ots) - Eine mutmaßlich alkoholisierte Autofahrerin ist am Donnerstagabend
in der Ludwig-Frank-Straße beim rückwärtigen Ausparken gegen einen Daewoo
gestoßen und hat hierbei einen Sachschaden von etwa 1.700 Euro verursacht. Die
mutmaßliche Unfallverursacherin soll den beiden im Daewoo befindlichen Insassen
Geld dafür geboten haben, wenn diese auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten
würden. Die Insassen des Daewoo ließen sich allerdings nicht auf den Deal ein,
weil sie bei der Frau Alkoholgeruch wahrnehmen konnten. Während des Wartens auf
die Gesetzeshüter entfernte sich die augenscheinlich Betrunkene in eine
nahegelegene Wohnung. Dort konnte sie von den Polizisten ausfindig gemacht und
zur Erhebung einer Blutprobe mitgenommen werden. Wie die nachfolgenden
Recherchen der Beamten des Polizeireviers Lahr ergeben haben, ist die Frau seit
mehreren Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Aus diesem
Grund wird nicht nur sie selbst, sondern auch der Ehemann als Fahrzeughalter
wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Verantwortung gezogen.
/wo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781/21-1211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110975/4533149
OTS: Polizeipräsidium Offenburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.02.2020 - 10:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2312208
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OG
Stadt:
Lahr
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lahr - Geldangebot ausgeschlagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).