Verstärkte "Alkohol- und Drogenkontrollen" in Cuxhaven
(ots) - Die Polizei in Cuxhaven führte in der vergangenen Woche
verstärkt "Alkohol- und Drogenkontrollen" im Straßenverkehr durch. Hierbei
kontrollierten die Beamtinnen und Beamten rund 230 Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmer insbesondere im Hinblick auf ihre Fahrtüchtigkeit. In sechzig Fällen
wurden Tests auf Alkohol- und anderen Drogenkonsum durchgeführt.
Bereits am ersten Kontrolltag (Donnerstag, 20.02.2020) geriet eine 19-jährige
Fahranfängerin gegen 4:15 Uhr in eine Verkehrskontrolle in der Abendrothstraße.
Aufgrund von Alkoholgeruch in der Atemluft wurde ihre Atemalkoholkonzentration
gemessen. Diese lag bei über 0,9 Promille.
Am Donnerstagabend wurde in der Kersten-Miles-Straße ein 21-jähriger Autofahrer
aus Cuxhaven kontrolliert. Bei der Kontrolle des Fahrzeugführers konnten
Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt
werden. Der im Weiteren durchgeführte Drogenvortest verlief positiv.
In der Nacht zu Samstag kontrollierten die Beamten einen 50-jährigen
Fahrzeugführer im Brockeswalder Weg. Ein Atemalkoholtest ergab ca. 0,9 Promille.
Am Montagmittag ergab sich bei einem 18-jährigen BMW-Fahrers in der Deichstraße
der Verdacht auf eine Betäubungsmittel-Beeinflussung. Der Beverstedter war den
Beamten zuvor aufgrund seiner Fahrweise aufgefallen. Der durchgeführte
Drogenvortest bestätigte den Verdacht.
In der Kontrollwoche zogen die Polizisten auch drei Verkehrsteilnehmer aus dem
Verkehr, die ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr
teilgenommen hatten. Auch zwei Fahrzeughalter erwartet ein Strafverfahren, da
sie diese Fahrten zugelassen haben.
In einem weiteren Fall konnte ein Verkehrsteilnehmer aus Cuxhaven gestoppt
werden, der seinen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum führte, ohne dass für diesen
eine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Das Kennzeichen wurde durch die
Beamten an Ort und Stelle entstempelt.
Darüber hinaus stellten die Beamten insgesamt etwa 40 sonstige
Ordnungswidrigkeiten fest. Hierbei war festzustellen, dass ein nicht
unerheblicher Anteil der festgestellten Verstöße darin bestand, dass Fahrzeug-
beziehungsweise Kraftfahrzeugführer während der Fahrt ein Handy oder Smartphone
nutzten.
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Datum: 28.02.2020 - 11:55 Uhr
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