Bei Eis- und Schneeunfällen werden die Reifen kontrolliert
(ots) -
Ein Fahren ohne die vorgeschriebene Winterbereifung wird spätestens
bei einem Verkehrsunfall kontrolliert. Aber auch bei
Verkehrsbehinderungen durch "liegengebliebene" Fahrzeuge können
bereits zu Beanstandungen führen. Diese Feststellungen werden von der
Polizeiinspektion in Erinnerung gerufen, nachdem nun doch noch einmal
eine weiße Decke auf den Straßen zu sehen war. Viele Menschen waren
ja schon davon ausgegangen, dass das Herbstwetter in den Sommer
übergehen wird.
Die Reifen wurden nicht beanstandet bei einem Verkehrsunfall am
Donnerstagnachmittag bei einem PKW zwischen Wolfstein und Einöllen.
Der Fahrer war mit seinem Wagen beim Abbiegen von der Straße in den
Graben gerutscht.
Eine Zugmaschine rutschte um 18:00 Uhr zwischen Callbach und
Unkenbach gegen eine Schutzplanke.
Ähnlich passierte es kurz zuvor einem PKW-Fahrer, der zwischen
Obermoschel und Unkenbach gegen die Schutzplanke an der B 420
prallte.
Die Frage der unangepassten Geschwindigkeit stand bei diesen
Ereignissen im Vordergrund. Hier konnte auch eine Winterbereifung
nicht zur Vermeidung der Sachschäden beitragen. Personen wurden nicht
verletzt. |pilek-AH
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Datum: 28.02.2020 - 12:49 Uhr
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