Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Mettmann / Haan - 2002188
(ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen
im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem
Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den
letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall
entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom
Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der
Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese
Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten
(geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der
zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen
Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der
Verkehrsstraftaten:
--- Mettmann ---
Am Donnerstag (27.02.2020) konnte, dank eines aufmerksamen Zeugen, eine
Verkehrsunfallflucht auf einem Parkplatz an der Berliner Straße in Mettmann
geklärt werden. Gegen 11:10 Uhr beobachtete der 21-jährige Mettmanner eine
Fahrzeugführerin, die beim Ausparken zunächst mit ihrem Heck einen in der
gegenüberliegenden Parkbucht abgestellten blauen Toyota beschädigte.
Anschließend lenkte die Fahrzeugführerin ihren blauen Daimler vorwärts und
touchierte hierbei einen schwarzen VW, der ebenfalls in einer Parkbucht
abgestellt war. Der Zeuge hatte durch lautes Zurufen noch erfolglos versucht,
die Frau vor dem abzusehenden Verkehrsunfall zu warnen.
Nach dem Zusammenstoß mit den beiden Fahrzeugen stieg die Fahrerin aus und sah
sich den blauen Toyota an. Anschließend stieg sie unvermittelt in ihren Daimler
ein und entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung
zu ermöglichen.
Der aufmerksame 21-Jährige informierte folgerichtig unmittelbar die Polizei. Im
Rahmen der Unfallaufnahme konnte der Mettmanner nicht nur die Fahrerin
beschreiben, sondern auch das Kennzeichen des Daimlers benennen. Eine
Überprüfung an der Halteranschrift ergab, dass die 75-jährige Halterin aufgrund
der sich deckenden Personenbeschreibung auch als Unfallverursacherin
zweifelsfrei identifiziert werden konnte.
Da die Beamten in der Atemluft der Unfallverursacherin Alkoholgeruch
feststellten, wurde sie zur weiteren Beweisführung zur Polizeiwache Mettmann
gebracht. Hier wurde die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und
durchgeführt. Der Führerschein der 75-jährigen Mettmannerin wurde
sichergestellt. Ihr wurde das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeug bis auf
weiteres untersagt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250,
jederzeit entgegen.
--- Haan ---
Am Dienstag (25.02.2020) kam es an der Breidenhofer Straße in Haan zu einer
Verkehrsunfallflucht. In der Zeit zwischen 08:45 Uhr und 09:00 Uhr wurde ein auf
dem Parkplatz, in Höhe der Haus Nummer 1, ordnungsgemäß abgestellter blauer VW
Multivan im Frontbereich beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich von
der Örtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Der Schaden am
Frontstoßfänger wird auf circa 1.000 Euro geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Haan, Telefon 02129 / 9328-6480,
jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge
zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
(Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
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Datum: 28.02.2020 - 13:56 Uhr
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