Ein KFZ, vier Personen, zwölf Aufenthaltsermittlungen
(ots) - Bereits am Mittwoch um 10:30 Uhr kontrollierte die Fahndungsgruppe
Trier am Rastplatz Markusberg an der BAB 64 ein Kraftfahrzeug mit französischer
Zulassung. Gegen die vier in Frankreich wohnhaften, rumänischen Fahrzeuginsassen
lagen insgesamt zwölf Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung vor. Im Übrigen gab
es keine Anhaltspunkte zu weiteren Beanstandungen bei den vier, sich kooperativ
zeigenden Reisenden. Von dem 21-jährigen Fahrer wollten die Staatsanwaltschaften
Saarbrücken und Mainz aufgrund von Betrugsdelikten und die Staatsanwaltschaft
Trier wegen Diebstahls den Aufenthaltsort wissen. Die 28-jährige Beifahrerin
hatte Ermittlungsverfahren des Amtsgerichts Hanau, sowie der
Staatsanwaltschaften Frankenthal und Heidelbergs, ebenfalls wegen Betruges
anhängig. Gleich fünf Aufenthaltsermittlungen hatte eine 26-jährige Mitfahrerin
gegen sich vorliegen: In drei Betrugsfällen seitens der Staatsanwaltschaften
Saarbrücken, Frankenthal und Heidelberg, sowie der Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach wegen Körperverletzung und der Staatsanwaltschaft Trier wegen
Diebstahls. Last but not least hatte die 4., eine 18-jährige Mitfahrerin, eine
Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Betruges im
System. Die nachgewiesen reisefreudige Gesellschaft war aktuell auf dem Weg zu
einem Besuch nach Duisburg. Den ausschreibenden Stellen wurde nach Beendigung
der Kontrolle der aktuelle Wohnsitz als ladungsfähige Anschrift der Gesuchten
EU-Bürger/Bürgerinnen mitgeteilt.
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Datum: 28.02.2020 - 15:45 Uhr
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