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Autofahrt unter Betäubungsmitteleinfluss - Messer sichergestellt

ID: 2312747

(ots) - Vorbei war die Fahrt für einen 19 Jahre alten
Kraftfahrzeugführer, welchen die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim am
28.02.2020 gegen 16:30 in Höhe des Autobahnkreuzes Ludwigshafen auf der
Bundesautobahn 650 in Fahrtrichtung Ludwigshafen fahrend festgestellt und in der
Maxdorfer Straße in Ruchheim einer Verkehrskontrolle unterzogen haben. Der
Anlass für die Verkehrskontrolle lag in der vorschriftswidrigen Nutzung eines
Smartphones während der Fahrt. Im Rahmen der Kontrolle konnten bei dem
Fahrzeugführer Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt
werden. Eine Blutprobe wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und der
Führerschein präventivpolizeilich sichergestellt. Dem Fahrzeugführer drohen nun
ein Monat Fahrverbot und 500.-Euro Geldbuße im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
gemäß §24a StVG. Ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das
Betäubunsgmittelgesetz wurde ebenfalls eingeleitet.

Ferner wurde im Rahmen der Durchsuchung der Person, sowie seiner mitgeführten
Gegenstände ein sogenanntes Einhandmesser aufgefunden. Dies stellt eine
Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Auch hier wurde ein entsprechendes
Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Julian Schwan (Polizeikommissar)
Polizeiautobahnstation Ruchheim

Telefon: 06237/9330
E-Mail: pastruchheim(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Datum: 28.02.2020 - 22:59 Uhr
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