Fahren ohne Fahrerlaubnis ++ Einschleichdiebstahl ++ Hinweis auf Schussabgabe aus einem Pkw ++ Trunkenheit im Straßenverkehr ++
(ots) - ++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unbefugte Ingebrauchnahme eines
Fahrzeuges, Fahrt unter Drogeneinfluss ++ Am Freitag, dem 28.02.2020, wird um
15.20 Uhr ein 34 Jahre alter Pkw-Führer aus Oldenburg von der Polizei in der
Cloppenburger Straße kontrolliert, da er während der Fahrt sein Handy benutzte.
Bei der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass der Oldenburger noch nie eine
Fahrerlaubnis besessen hat und unter Drogeneinfluss steht. Weitere Ermittlungen
ergaben, dass der Beschuldigte die Fahrzeughalterin am frühen Nachmittag an
ihrer Arbeitsstelle aufsuchte, den Pkw-Schlüssel aus ihrer Tasche entwendete und
das Kfz gegen ihren Willen nutzte. Auf der Polizeidienststelle erfolgt eine
Blutentnahme. -259561-
++ Einschleichdiebstahl ++ Während sich die 78jährige Hausbewohnerin aus der
Blücherstraße am Freitag, dem 28.02.2020, im Garten befindet, begibt sich gegen
17.10 Uhr eine männliche Person über eine unverschlossene Terrassentür in das
Wohnhaus und entwendet Schmuck. Als der Mann das Grundstück verlässt kommt es zu
einer Begegnung mit der Hausbewohnerin. Der Mann flüchtet mit einem Fahrrad in
Richtung Scharnhorststraße. Beschreibung der flüchtenden Person: 30 - 35 Jahre
alt, 180cm groß, dunkel gekleidet. -260285-
++ Hinweis auf Schussabgabe aus einem Pkw ++ Am Freitag, dem 28.02.2020, wird
der Polizei um 17.45 Uhr gemeldet, dass ein Hochzeits-Autokorso die Staulinie
befährt. Einige Teilnehmer würden laut hupen. Aus einem dunklen Fahrzeug heraus
soll geschossen worden sein. Eine Fahndung der Polizei verläuft negativ. Die
beiden Zeugen sind bisher nicht zu erreichen, die Kennzeichen der teilnehmenden
Pkw sind nicht bekannt. -260089-
++ Trunkenheit im Straßenverkehr ++ Am Sonntag, dem 01.03.2020, will um 04.45
Uhr eine männliche Person Alkohol in einer Tankstelle in der Bremer Heerstraße
kaufen. In der Tankstelle bemerkt der 33-jährige Oldenburger, dass er sein Geld
vergessen hat. Der Oldenburger kündigt gegenüber dem Angestellten der Tankstelle
an, sein Portemonnaie zu holen und fährt mit seinem Pkw vom Tankstellengelände.
Der Angestellte stellt Alkoholgeruch in der Atemluft des Oldenburgers fest und
setzt die Polizei in Kenntnis. Die eingesetzten Beamten fahren zur Tankstelle.
Unmittelbar vor dem Tankstellengelände treffen sie den Oldenburger
fahrenderweise in seinem Pkw an. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest
ergibt einen Wert von 1,57 %. Auf der Polizeidienststelle erfolgt eine
Blutentnahme, der Führerschein wird sichergestellt. -263877-
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Datum: 01.03.2020 - 10:46 Uhr
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