Lauchringen: Vorfahrtsverstoß - zwei Autofahrerinnen verletzt
(ots) - Zwei Autofahrerinnen erlitten bei einem Verkehrsunfall am
Freitagmittag, 28.02.2020, auf der B 34 zwischen Oberlauchringen und Klettgau
zum Teil schwere Verletzungen. Ein 9-jähriger Junge überstand den Unfall
unverletzt. Gegen 15:45 Uhr hatte eine 66-jährige Ford-Fahrer die Absicht, die
Bundesstraße aus dem Verbindungsweg aus Richtung Schwerzen nach Bechtersbohl zu
überqueren. Dabei stieß sie mit dem auf der B 34 fahrenden Opel einer 73 Jahre
alten Frau zusammen. Während die Ford-Fahrer leicht verletzt wurde, erlitt die
Opel-Fahrerin schwere Verletzungen. Die beiden Frauen kamen, wie auch der Junge
vorsorglich, mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus. Neben dem Rettungsdienst,
der mit vier Fahrzeugen an der Unfallstelle war, war auch die Feuerwehr
Lauchringen mit der gleichen Anzahl von Fahrzeugen im Einsatz. Die Autos
mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden liegt bei rund 20000 Euro.
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Mathias Albicker
Telefon: 07741 / 8316 - 201
freiburg.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/
- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4535031
OTS: Polizeipräsidium Freiburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2020 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2313712
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lauchringen: Vorfahrtsverstoß - zwei Autofahrerinnen verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).