Mainz Bretzenheim - Einbrecher in der Wohnung auf frischer Tat gestört
(ots) - Samstag, 29.02.2020, 20:00 Uhr Am Samstagabend gegen 20:00 Uhr
kommen die 44-jährige Geschädigte und ihr Lebensgefährte zurück nach Hause in
ihre Wohnung in Mainz-Bretzenheim. Dort angekommen realisieren sie nach kurzer
Zeit, dass sich scheinbar noch eine dritte Person in der Wohnung befindet und
informieren über Notruf die Polizei. Trotz mehrerer alarmierter Streifenwagen
der Polizeiinspektion Mainz 3 und des Kriminaldauerdienstes, konnte die
unbekannte Person aus der Wohnung flüchten. Bei der späteren Tatortaufnahme
durch den Erkennungsdienst der Mainzer Kriminalpolizei stellte sich heraus, dass
sich der unbekannte Täter über die Balkontür Zutritt zur Wohnung verschafft
haben musste. Es wurde ein Zimmer völlig durchwühlt und Wertgegenstände in noch
nicht bezifferter Höhe entwendet. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten
Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der
Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117708/4535063
OTS: Polizeipräsidium Mainz
Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2020 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2313735
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPMZ
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mainz Bretzenheim - Einbrecher in der Wohnung auf frischer Tat gestört"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).