Zwei Unfälle mit alkoholisierten Radfahrern - Polizei zieht berauschte Fahrer aus dem Verkehr
(ots) - Sechs Anzeigen hat die Polizei in der Zeit von
Freitagnachmittag, 28. Februar 2020, bis Montagmorgen, 2. März 2020, in
Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr geschrieben.
Zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 44-jähriger Radfahrer verletzt wurde, ist
es am Samstagmorgen, 29. Februar 2020, auf der Horster Straße in
Gelsenkirchen-Buer gekommen. Der Gelsenkirchener bog aus der Pastor-Frank-Straße
nach links auf die Horster Straße und kollidierte dort mit dem Fahrzeug einer
78-jährigen Gelsenkirchenerin, die auf der Horster Straße stadtauswärts
unterwegs war. Weil die Beamten bei der Unfallaufnahme starken Alkoholgeruch bei
dem 44-jährigen Gelsenkirchener bemerkten, führten sie einen Atemalkoholtest
durch - mit positivem Ergebnis. Ein Rettungswagen brachte den Mann zur
ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus, dort wurde ihm auch eine Blutprobe
entnommen.
Ein weiterer Unfall mit einem alkoholisierten Radfahrer hatte sich schon am
Freitag, 28. Februar 2020, auf der Theodor-Otte-Straße in
Gelsenkirchen-Beckhausen ereignet. Ein Zeuge beobachtete, wie ein 70-jähriger
Gelsenkirchener mit seinem Rad einen parkenden Pkw beschädigte und sich
anschließend vom Unfallort entfernte. Der Zeuge informierte die Besitzerin, die
den Mann stellen konnte und die Polizei alarmierte. Auch hier bemerkten die
Beamten beim Radfahrer starken Alkoholgeruch. Nach einem Atemalkoholtest musste
der 70-Jährige in der Wache eine Blutprobe abgeben.
Blutproben nach positiven Drogenvortests mussten ein 24-jähriger, ein
28-jähriger und ein 39-jähriger Gelsenkirchener sowie ein 22-Jähriger ohne
festen Wohnsitz abgeben. Sie waren bei allgemeinen Verkehrskontrollen in der
Zeit vom frühen Samstagmorgen bis zum frühen Montagmorgen aufgefallen.
Der 28-Jährige wies sich auf der Uechtingstraße in Schalke-Nord unter anderem
mit einem gefälschten Führerschein aus und muss sich nun wegen Urkundenfälschung
und Fahrens ohne Führerschein verantworten. Auch der 22-Jährige war ohne eine in
Deutschland gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Er musste die Polizisten zur Wache
begleiten. Erst nachdem er dort eine Sicherheitsleistung erbracht hatte, wurde
er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Rückfragen bitte an:
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Thimo Mallon
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E-Mail: thimo.mallon(at)polizei.nrw.de
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Datum: 02.03.2020 - 12:02 Uhr
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