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03. März 2020: Tag des Artenschutzes/ Zoll leistet Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

ID: 2314462

(ots) - Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet
oder sogar vom Aussterben bedroht. Mit jeder ausgestorbenen Art wird die Welt
ärmer an Genen, Farben und Formen. Der Raubbau an der Natur und Profitgier sind
die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten
Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind
weltweit mehr als 5.600 Tier- und 30.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnene
Erzeugnisse geschützt. Zum Schutz dieser Tiere und Pflanzen wurde im Jahr 1973
das weltweite internationale Ab-kommen "Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) geschlossen - besser
bekannt als "Washingtoner Artenschutz Übereinkommen" (WA). Bis heute sind
insgesamt 181 Staaten, also mehr als 85 Prozent aller Staaten, diesem Abkommen
beigetreten. Der Zoll überwacht zum Schutz von Flora und Fauna die Einhaltung
der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr.
Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die
verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt
werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es un-erheblich,
ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf
anderen Transportwegen nach Deutschland gelangen.

"Mit seinen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Verstöße gegen die
Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Denn
wer geschützte Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse daraus, vielleicht auch aus
Unwissenheit, im Internet erwirbt oder von Reisen mitbringt, läuft stets Gefahr,
dass diese Bestellungen oder "Mitbringsel" durch den Zoll beschlagnahmt und
eingezogen werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann ein Bußgeld verhängen oder
sogar ein Strafverfahren einleiten" so die Leiterin des Hauptzollamts




Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.

Vor allem im Reise- und Postverkehr stellt der Zoll noch immer zu viele Verstöße
gegen die Artenschutzbestimmungen fest.

Das Hauptzollamt Regensburg empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor
der Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte Arten
im Urlaubsland zu in-formieren. Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den
erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen werden auf der Internetseite
www.cites.bfn.de umfassend dargestellt. Weitere Auskünfte zum Thema Artenschutz
erhält man auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
www.cites.bfn.de. Hinweise, was problemlos aus dem Urlaub mitgebracht werden
darf, findet man auf www.zoll.de und auf der kostenlosen Zoll-Reise-App.
Bild(Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung)

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121258/4536041
OTS: Hauptzollamt Regensburg

Original-Content von: Hauptzollamt Regensburg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.03.2020 - 10:10 Uhr
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