E-Scooter ohne Versicherungsschutz
(ots) - Am Mittag des 02.03.2020 wird ein E-Scooter in der
Mahlastraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der E-Scooter
fährt ca. 20 km/h. Der 22-jährige Fahrer aus Frankenthal kann weder ein
Versicherungskennzeichen noch einen Versicherungsschutz vorweisen. Gegen ihn
wird ein Strafverfahren, namentlich der Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz, eingeleitet. Er gibt den Verstoß vor Ort zu und gibt
an, dass er über die Erfordernis einer Zulassung des Elektrorollers keine
Kenntnis gehabt habe. Welche Voraussetzungen muss der E-Scooter erfüllen, um im
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein? 1. Bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h.
2. Zwei voneinander unabhängige Bremsen. 3. Lichttechnische Einrichtungen müssen
bauartgenehmigt sein und sind analog zum Fahrrad geregelt (§ 67 StVZO),
Fahrtrichtungsanzeiger sind erlaubt. 4. Mindestens eine helltönende Glocke oder
ein anderes genehmigtes Schallzeichen (z.B. Hupe). 5. Allgemeine
Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis ist erforderlich. Ebenso ein
gültiges Versicherungskennzeichen hinten (in Form einer geklebten Plakette).
Rückfragen bitte an:
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Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Laura Schwarz
Telefon: 06233 313-0
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Datum: 03.03.2020 - 10:35 Uhr
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