Polin und Deutscher ins Gefängnis gebracht, Russin bezahlt Geldstrafe und kommt wieder frei
(ots) - Gestern wurde durch die Bundespolizeiinspektion
Ludwigsdorf zunächst eine Polin (53), in der vergangenen Nacht dann ein
Deutscher (31) ins Gefängnis gebracht.
Eine am Montagabend festgenommene Russin (53) konnte unterdessen die angeordnete
Geldstrafe bezahlen und kam so wieder frei.
Am Montagmorgen, 02. März 2020, gegen 02.00 Uhr klickten zunächst auf dem
Autobahnrastplatz An der Neiße die Handfesseln. Dort war die polnische Frau
kontrolliert und im Anschluss zur Dienststelle mitgenommen worden. Gegen sie lag
ein Haftbefehl der Münchener Staatsanwaltschaft vor. Vorher hatte sie das
Amtsgericht München wegen Körperverletzung verurteilt. Nur die Zahlung von
2.238,50 Euro Geldstrafe hätte sie vor dem zehnmonatigen Gefängnisaufenthalt
befreit. Weder sie, noch ihr Mann oder Arbeitgeber waren jedoch im Besitz der
notwendigen Barmittel.
Der 31-Jährige aus Görlitz wurde am Dienstag gegen 03.45 Uhr in seiner
Heimatstadt festgestellt. Auch er musste vorübergehend die Bekanntschaft mit dem
Revier an der Stadtbrücke machen. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Berlin zur
Fahndung ausschreiben lassen. Grund dafür war ein Haftbefehl bzw. eine offen
gebliebene Geldstrafe. Diese war vom Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges
angeordnet worden. Dem Mann fehlten letztlich 648,00 Euro, um sich den Gang zur
Justizvollzugsanstalt zu ersparen.
Lediglich der Russin war es später gelungen, wieder freizukommen, nachdem sie
gestern kurz vor 21.00 Uhr bei Kodersdorf festgenommen wurde. Bei der
Überprüfung ihrer Personalien war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Frankfurt (Oder) festgestellt worden. Dem Haftbefehl lag eine Verurteilung wegen
des Einschleusens von Ausländern zugrunde. Die dabei vom Amtsgericht Frankfurt
(Oder) festgelegte Restersatzfreiheitsstrafe erstreckte sich auf 80 Tage.
Schließlich übergab ein Dritter bei der Polizei in Kehl 2.960,00 Euro, um damit
die noch fällige Geldstrafe zu tilgen.
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Datum: 03.03.2020 - 12:00 Uhr
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