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Stadtlohn - Versicherungskennzeichen nicht erneuert

ID: 2314962

(ots) - Ein unfreiwilliges Ende hat am Montag in zwei Fällen in
Stadtlohn die Fahrt mit einem Motorroller gefunden. Im ersten Fall hatten
Polizeibeamte gegen 07.50 Uhr einen 17-Jährigen kontrolliert. An seinem Fahrzeug
hatte sich lediglich das seit Ende Februar nicht mehr gültige grüne
Versicherungskennzeichen befunden. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und
fertigten eine Strafanzeige. Die gleichen Konsequenzen kamen auf eine 16-jährige
Stadtlohnerin zu, die die Beamten gegen 15.20 Uhr ebenfalls auf der Burgstraße
anhielten: Auch ihr Motorroller hatte noch das grüne Kennzeichen.

Die Polizei nimmt diese beiden Fällen zum Anlass und weist darauf hin, dass mit
dem 1. März ein neues Versicherungsjahr begonnen hat. Wer ein entsprechendes
Fahrzeug fährt, sollte seine Versicherung deshalb rechtzeitig aktualisiert haben
- und über ein schwarzes Versicherungskennzeichen verfügen, das nun gültig ist.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall
können sehr schnell hohe Sachschäden oder Personenschäden entstehen.

Unter anderem folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:

-Mofas (25 km/h) und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter
Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

-E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

-Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder
tretunabhängiger Motorunterstützung bis maximal 45 km/h.

-Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von
45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
https://borken.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/24843/4536902
OTS: Kreispolizeibehörde Borken





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Datum: 03.03.2020 - 15:44 Uhr
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