(Konstanz) Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Kamera-Platzierung (02.03.2020)
(ots) - Pech hatte der 37-jährige Kunde eines Fitnesscenters in einem
Industriegebiet, der sich herausnahm, eine mit einer Kamera präparierte
Kunststoffflasche in einem der Betriebsräume des Fitnesscenters zu platzieren.
Die Absicht des Tatverdächtigen bestand offensichtlich darin, bei dem sich in
dem Betriebsraum befindlichen Solarium an intime Aufnahmen anderer Kundinnen und
Kunden des Fitnesscenters zu gelangen. Eine Mitarbeiterin des Betriebes wurde am
Montagvormittag frühzeitig bei Reinigungsarbeiten auf die unzulässige
Kamerainstallation aufmerksam.
Die einzige auf dem Gerät gespeicherte Filmaufnahme zeigte den Tatverdächtigen
selbst bei der unzulässigen Installation des Gerätes. Er konnte durch
Mitarbeiter des betroffenen Betriebes identifiziert werden.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen des geschädigten Betreibers des
Fitnesscenters wurde gegen den 37-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen
eingeleitet. Die in der PET-Flasche installierte Kamera mit Energieversorgung
und Datenspeicher wurde durch das Polizeirevier Konstanz als Beweismittel in
Verwahrung genommen und wird mit der Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen der
Staatsanwaltschaft Konstanz vorgelegt.
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Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
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Datum: 03.03.2020 - 17:13 Uhr
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