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Änderungen bei der Waffenbehörde betreffen nicht nur die Öffnungszeiten

ID: 2315269

(ots) - Kreis Gütersloh (FK) - Die Öffnungszeiten der Waffenbehörde
ändern sich ab sofort. Die Behörde wird fortan Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00
Uhr und Donnerstagvormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
Donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet haben.

Darüber hinaus gab es zum 19. Februar 2020 Änderungen des Waffengesetzes.

Danach können mit einem gültigen Jagdschein nun Schalldämpfer ohne vorherige
waffenrechtliche Erwerbserlaubnis für Langwaffen mit Zentralfeuermunition
erworben werden. Der Erwerb ist innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde
anzuzeigen und die Eintragung in die Waffenbesitzkarte zu beantragen. Ferner ist
durch das Änderungsgesetz der Erwerb von Nachtzieltechnik aus Sicht des
Waffenrechts grundsätzlich erlaubt. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist hierfür
nicht erforderlich. Allerdings sind die jagdrechtlichen Vorschriften,
insbesondere die Verbote, zu beachten.

Die Bearbeitungszeiten verlängern sich!

Neu ist durch das geänderte Waffengesetz auch die zwingend vorgeschriebene
Abfrage durch die Waffenbehörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim
Verfassungsschutz. Aus diesem Grund verlängern sich die Bearbeitungszeiten
innerhalb der Gütersloher Waffenbehörde deutlich. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Waffenbehörde bitten daher um mehr Geduld. Landesweit müssen die
technischen Abfragemöglichkeiten für die Überprüfung eingeführt werden. Zudem
ist in der Anfangsphase landesweit mit einem großen Antragsvolumen für den
Verfassungsschutz zu rechnen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand können erst Ende
Mai wieder Erlaubnisse ausgestellt werden.

Aufgrund der tiefergehenden Überprüfungen, werden zukünftig die Antragsverfahren
schätzungsweise vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Den bisher gewohnten
Service, die Erlaubnis sofort ausstellen zu können, wird die Waffenbehörde nicht




mehr erfüllen können.

Weitere Änderungen des Waffengesetztes werden in den kommenden Monaten in Kraft
treten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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OTS: Polizei Gütersloh

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Datum: 04.03.2020 - 10:56 Uhr
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