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Heizöl im Tank - Zoll deckte Steuerhinterziehung bei belgischer Zugmaschine auf

ID: 2315917

(ots) - 1.200 Liter Heizöl entdeckte der Zoll letzten
Mittwoch kurz nach Mitternacht an der Autobahn 8 bei Saarlouis in dem
Kraftstoffbehälter einer belgischen Zugmaschine. Heizöl darf wegen des
geringeren Steuersatzes aber nicht als Kraftstoff verwendet werden.

Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger
besteuert wird (61,35 Euro/1.000 Liter) als Dieselkraftstoff (470,40 Euro/1.000
Liter). Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und
darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Mit dem Grenzübertritt gilt
das deutsche Energiesteuerrecht. Aber auch in Belgien ist das Betreiben von
Zugmaschinen mit Heizöl verboten.

Die fällige Energiesteuer in Höhe von rund 600 Euro zahlte der Fahrer noch vor
Ort. Gegen den belgischen Fahrer wurde zudem ein Strafverfahren wegen des
Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Für die zu erwartende Strafe
wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro einbehalten.

Übrigens: Heizöl in Kraftstoffbehältern ist keine Seltenheit. Im letzten halben
Jahr hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken im
Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt 11.000 Liter Heizöl in
Kraftstoffbehältern entdeckt und versteuert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Saarbrücken
Pressesprecherin
Diana Becker
Telefon: 0681-8308-0030
E-Mail: presse.hza-saarbruecken(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121260/4538297
OTS: Hauptzollamt Saarbrücken

Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 05.03.2020 - 10:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Saarbrücken/Saarlouis



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