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Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz, dafür unter Drogeneinfluss

ID: 2316041

(ots) - Einem 29-jährigen Neustadter wurde ein abgelaufenes
Versicherungskennzeichen an seinem Motorroller zum Verhängnis. Am 04.03.2020,
gegen 11:30 Uhr fiel einer Polizeistreife in der Landauer Straße in
Neustadt/Weinstraße ein Motorroller mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen
auf, weshalb der 29-jährige Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der
Fahrer konnte bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen, da ihm die
Fahrerlaubnis zuvor bereits entzogen wurde. Des Weiteren konnten beim Fahrer im
Verlauf der Verkehrskontrolle drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt
werden und ein daraufhin durchgeführter Drogentest erhärtete diesen Verdacht.
Deshalb musste dem Beschuldigten eine Blutprobe entnommen werden. Der 29-jährige
muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie wegen des Fahrens unter
Betäubungsmitteleinfluss verantworten. Da die Mutter des Fahrers Halterin des
Motorrollers ist, musste gegen sie eine Strafanzeige wegen des Zulassens des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt werden.

Seit dem 01.03.2020 müssen an Kleinkrafträdern die Versicherungskennzeichen für
das Jahr 2020 angebracht sein. Diese haben nun die Farbe Schwarz. Die
Versicherungskennzeichen vom letzten Jahr hatten die Farbe Grün.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße
Laurent Gudel, Polizeikommissar

Telefon: 06321-854-212
E-Mail: pineustadt.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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OTS: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

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Datum: 05.03.2020 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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