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Polizei verstärkt Aktivitäten am Marienplatz

ID: 2316122

(ots) - Seit September 2019 ist ein Anstieg der Straftaten in
der Rheydter Innenstadt festzustellen. "Diese Entwicklung lässt uns reagieren
und angepasste Einsatzkonzepte anwenden", so Polizeipräsident Mathis
Wiesselmann.

So wurden Streifen verstärkt und auch mit mehr Kompetenzen ausgestattet.
Zeitlich befristet hat der Polizeipräsident den Marienplatz und seine Umgebung
als kriminogen auffälligen Ort nach Polizeigesetz eingestuft. Danach sind den
Beamten nun anlassunabhängige Personenkontrollen möglich. In enger Abstimmung
mit Kooperationspartnern wird das weitere Vorgehen entwickelt und koordiniert.
"Mit der Sicherheitskooperation Vitus am Mönchengladbacher Hauptbahnhof haben
wir gemeinsam mit der Stadt ein wichtiges Projekt aufgelegt, das für nachhaltig
sichere Aufenthaltsqualität sorgen soll. Die typischen Probleme einer Großstadt
müssen von der Polizei bearbeitet werden, aber nicht nur von ihr. Nachhaltiger
Erfolg setzt dann ein, wenn alle an dem Ort handelnden Akteure ihren Beitrag
leisten, sich zusammensetzen und gemeinsam vorgehen. Das gilt perspektivisch
auch für Rheydt."

Eine Auswertung der Straftaten in der Rheydter Innenstadtlage hat ergeben, dass
die Delikte der Straßenkriminalität nicht nur am Marienplatz selbst, sondern
auch in seinem weiteren Umfeld begangen werden. Die Straftaten lassen sich
engräumig daher nicht auf den Marienplatz eingrenzen.

Gemäß dieser Auswertung sind in diesem weiteren Bereich um den Marienplatz im
Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 20.08.2019 insgesamt 254 Straftaten
bekanntgeworden. Das entspricht durchschnittlich 8 Straftaten im Monat. Der
Zeitraum vom 20.08.2019 bis zum 31.01.2020 weist eine Gesamtzahl von 71
bekanntgewordenen Straftaten aus. Das entspricht durchschnittlich 14 Straftaten
im Monat.

In der Öffentlichkeit wird verstärkt diskutiert, ob eine Videobeobachtung durch




die Polizei ein zulässiges Mittel für die Unterstützung der polizeilichen Arbeit
darstellen kann. Polizeipräsident Wiesselmann: "Wir analysieren die Lage genau.
Nicht überall da, wo Straftaten begangen werden, ist Videobeobachtung rechtlich
auch zulässig. Wir werden weiter im Blick haben, ob die Voraussetzungen des
Polizeigesetzes für die Anordnungen der Videobeobachtung vorliegen. Stand heute
ist es verfrüht, Videobeobachtung gänzlich auszuschließen oder aber auch die
Voraussetzungen dafür anzunehmen. Unsere Priorität gilt unseren verstärkten
polizeilichen Aktivitäten durch unseren Streifendienst, durch unsere zivilen
Kräfte und durch die ermittelnden Kriminalkommissariate. Die weitere
Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit Jugendamt und Kommunalem Ordnungs- und
Sicherheitsdienst werden wir ebenfalls weiter nach vorne bringen. Die Gespräche
hierzu laufen bereits. Es gilt, kreativ zu denken und entschlossen zu handeln."

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/4538582
OTS: Polizei Mönchengladbach

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Datum: 05.03.2020 - 12:22 Uhr
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