Verärgerter "Schwarzfahrer" will Zugbegleiter mit schlechtem Scherz ärgern - Festnahme und Strafe folgt sogleich
(ots) - Am Mittwochabend erhielt die Bundespolizei in Osnabrück über
die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG die Meldung, dass das Zugpersonal
eines ICE bei Ankunft im Hauptbahnhof Osnabrück Unterstützung benötigt. Im Zug
sollten sich zwei Personen befinden, welche durch ein aggressives Verhalten und
Fahrscheinunregelmäßigkeiten aufgefallen seien. Als die Beamten den Zug
erreichten, erhielten diese zeitgleich die Information, dass soeben eine
Bombendrohung gegen eben diesen ICE auf der Fahrt von Frankfurt nach Hamburg
eingegangen sei.
Nach sofortiger Kontaktaufnahme mit dem Zugpersonal und der Befragung zu
auffälligen Gepäckstücken und Personen stellte sich heraus, dass der Zugchef
gerade zwei Personen im Zug gehabt hatte und diese soeben aufgrund von
Fahrscheinunregelmäßigkeiten im Bahnhof Osnabrück des Zuges verwies.
Der Zugchef konnte die Personen noch am Bahnsteig erkennen, sodass die
eingesetzten Bundespolizisten die zwei stellen konnten. Nach Befragung des
Pärchens und der Frage ob diese ein Handy besitzen, räumte der 38-jährige
Deutsche schließlich ein, aus Verärgerung über den Verweis aus dem Zug
(Erschleichen von Leistungen, sog. "Schwarzfahren") das Zugpersonal habe "ärgern
wollen". So wählte er den Notruf 110 und gab an, dass sich in dem Zug, den er
zuvor verlassen hatte, eine Bombe befinden würde. Die Angaben konnten anhand der
Telefonnummer bestätigt werden, so dass keine weitere Gefahr für die Reisenden
bestand.
Dieser schlechte Scherz sorgte dafür, dass der Zug nicht ordnungsgemäß
weiterfahren konnte und polizeiliche Maßnahmen mit insgesamt -14- Landes- und
Bundespolizisten initiiert wurden. Der Zug mit den Reisenden hatte schließlich
eine Verspätung von rund 15 Minuten, bevor dieser gegen 20:51 Uhr seine Fahrt
Richtung Hamburg fortsetzen konnte.
Für den alkoholisierten 38-Jährigen war dieses noch nicht das Ende des Abends.
Aufgrund der begangenen Straftaten, das Erschleichen von Leistungen, der Störung
des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der Missbrauch von
Notrufen, ordnete die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach Sachvortrag das
beschleunigte Verfahren an. Dies bedeutete, dass er die Nacht im
Polizeigewahrsam Osnabrück nächtigen musste und am Folgetag im sogenannten
beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich verurteilt
wurde. Nun ist er vorbestraft und es bleibt zu hoffen, dass die Einsichtigkeit
auch erfolgen wird, dass solche Dinge keine Scherze sind. Weitere
zivilrechtliche Kosten aufgrund der entstandenen Zugverspätung sind nicht
ausgeschlossen.
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Datum: 05.03.2020 - 15:31 Uhr
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