Festnahme in Konstanz
(ots) - Einen 26-jährigen Reisenden überprüften gestern Nachmittag
Bundespolizisten im Konstanzer Stadtgebiet nahe der Emmishofer Straße.
Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Der
Gesuchte war 2019 rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR verurteilt
worden. Weil der Mann die Geldstrafe bisher nicht bezahlt hatte, erließ die
Staatsanwaltschaft schließlich den Haftbefehl zur Strafvollstreckung.
Auch gestern zahlte der Festgenommene den Betrag der Geldstrafe nicht. Er wurde
daher zur Verbüßung einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.
Werle
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Datum: 05.03.2020 - 16:14 Uhr
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