Falscher Wasserwerker
(ots) - Am Mittwoch, 04.03.2020, zwischen 11:00 Uhr und 12:00
Uhr, erschien ein angeblicher Mitarbeiter des Wasserwerks bei einer Frau in der
Danziger Straße und gab an, wegen eines angeblich defekten Wasserrohrs, die
Leitungen spülen zu müssen. Nach etwa 15 Minuten habe der Mann die Wohnung
wieder verlassen. Im Anschluss stellte die Wohnungsinhaberin das Fehlen von
Bargeld und Schmuck fest. Es muss davon ausgegangen werden, dass sich eine
weitere bislang unbekannte Person Zugang zu der Wohnung verschafft hat und die
Gegenstände entwendete. Der angebliche Mitarbeiter des Wasserwerks soll zwischen
35-40 Jahre alt, circa 170cm groß und kräftig gewesen sein. Er habe schwarze
kurze Haare und trug dunkle Kleidung. Die Polizeiinspektion Bad Bergzabern sucht
Zeugen, die im Bereich der Danziger Straße Angaben zu der beschriebenen Person
oder einem verdächtigen Fahrzeug machen können. Hinweisgeber sollen sich unter
06343-93340 oder per E-Mail unter pibadbergzabern(at)polizei.rlp.de melden.
Rückfragen bitte an:
Reiner Steigner
Polizeiinspektion Bad Bergzabern
Telefon: 06343-9334-25
www.polizei.rlp.de/pd.landau
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117686/4539141
OTS: Polizeidirektion Landau
Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.03.2020 - 08:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2316522
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt:
Bad Bergzabern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Falscher Wasserwerker"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Landau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).