POL-SH: Kontrollwoche der Landespolizei: Nicht ohne Gurt, aber ohne Handy!
(ots) - Die Landespolizei wird in der kommenden Woche verstärkt die
richtige Sicherung von Fahrzeuginsassen (Gurtpflicht) kontrollieren. Zweiter
Schwerpunkt der Kontrollaktion ist das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige
Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer.
Die letzte Schwerpunktwoche Handy und Gurt fand im September 2019 statt.
Innerhalb dieser Schwerpunktwoche wurden insgesamt wurden 4440 Fahrzeuge
kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 835 Gurtverstöße festgestellt, in 20 Fällen
wurden Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert. In 624 Fällen waren
Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt
und mussten nun mit einem Bußgeld rechnen. In weiteren 23 Fällen endete für die
Fahrzeugführer die Fahrt, da sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.
Damit verbunden waren jeweils Bußgeld- bzw. Strafverfahren und eine Zwangspause
als Autofahrer.
Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt,
Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und
größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte retten Leben! Die
Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt
war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung
von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in
Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist.
Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer
Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem Punkt
in Flensburg rechnen.
Wie werden Kinder richtig gesichert?
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen
benutzt werden. Diese sind unter Beachtung der Größenvorgaben an der
ECE-Kennzeichnung erkennbar. Nähere Informationen dazu sind zum Beispiel auf der
Homepage der Landespolizei www.polizei.schleswig-holstein.de, Rubrik
Verkehrssicherheit zu finden.
Schwerpunkt Ablenkung
Ablenkung ist eine zunehmende und oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr.
Diesem Umstand hat der Verordnungsgeber Rechnung getragen und den
Sanktionsrahmen des § 23 Abs. 1a StVO über Mobil- und Autotelefone hinausgehend
auf elektronische Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation
deutlich erweitert und die Sanktionshöhe auf mindestens 100 EUR drastisch
erhöht. Wer bei 50 km/h nur 2 Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30
Meter im "Blindflug" unterwegs. Diese 30 Meter fehlen als Reaktions- und
Bremsweg.
Einladung an Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Falls Interesse an der Begleitung von Kontrollen besteht, wenden Sie sich bitte
an die örtlichen Pressestellen der Polizeidirektionen. Am 11.03.2020 findet ein
landesweiter Großkontrolltag statt.
Ergänzende Informationen zu den Kontrollaktionen der Landespolizei
Die Landespolizei kontrolliert regelmäßig das ganze Jahr über, ergänzt diese
Kontrollen jedoch mehrmals im Jahr mit europaweit abgestimmten
Schwerpunktwochen, zum Beispiel zu Alkohol und Drogen, Schwerlastverkehr,
Gurtpflicht und Handy oder Geschwindigkeit.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur Senkung der Unfallzahlen und
Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und
Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr
deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.
Die Landespolizei wird zeitnah nach der Schwerpunktwoche über die Ergebnisse der
Kontrollen berichten.
Rückfragen bitte an:
Marcel Schmidt - Pressesprecher
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61420
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa(at)polizei.landsh.de
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Datum: 06.03.2020 - 10:54 Uhr
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