2625,- Euro Geldstrafe nach Beleidigung von Polizisten
(ots) - Das Amtsgericht Bad Dürkheim verurteilte im Januar 2020
einen 44-jährigen Mann und eine 48-jährige Frau jeweils zu einer Geldstrafe
wegen der Beleidigung von Polizisten. Ursache war ein polizeilicher Einsatz am
09.03.2019, gegen 21.20 Uhr, in einer Gaststätte in Bad Dürkheim. Während der
Streitschlichtung und Sachverhaltsaufnahme brausten die beiden Personen auf und
griffen die Polizisten verbal an. Der Mann beleidigte einen Polizisten mit dem
Wort "Wichser", die Frau betitelt mehrere Beamte als "Arschlöcher". Das
Amtsgericht Bad Dürkheim verurteilte den 44-jährigen zu einer Geldstrafe von
insgesamt 800 EUR, die Frau zu einem Gesamtbetrag von 2.625 EUR. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Unter dem Deliktsbereich Gewalt gegen Polizeibeamte verstehen wir neben dem
Delikt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch sonstige Taten wie
beispielsweise Beleidigung. Solche Gewalt begleitet unsere Kolleginnen und
Kollegen permanent in ihrem Dienst, insbesondere bei alltäglichen Einsätzen. Das
Amtsgericht Bad Dürkheim setzte mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen, dass
Gewalt gegen Polizeibeamte nicht akzeptiert wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sandra Giertzsch
Telefon: 0621-963-1500
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Datum: 06.03.2020 - 12:46 Uhr
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