Trunkenheitsfahrt - Verstoß gegen das 0,5 Promille-Gesetz
(ots) - Am Donnerstagtag, 06.03.2020, gegen 14.00 Uhr, wurde in
der Mutterstadter Straße ein Pkw-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle
unterzogen. Bei dem 45-jährigen Fahrer konnte hierbei deutlicher Alkoholgeruch
wahrgenommen werden. Ein erster Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von
0,97 Promille Atemalkoholkonzentration. Der Fahrer wurde daraufhin zur
Dienststelle nach Schifferstadt gebracht, wo er einen gerichtsverwertbaren
Atemalkoholtest durchführte. Dieser ergab einen Wert von umgerechnet 1,06
Promille Atemalkoholkonzentration. Dies hat 500,- EUR Bußgeld + 28,50 EUR
Kosten, einen Monat Fahrverbot durch die Bußgeldstelle sowie zwei Punkte im
Verkehrszentralregister zur Folge. Der Führerschein und die Fzg.-Schlüssel
wurden bis zur Nüchternheit sichergestellt. Die Führerscheinstelle wird in
Kenntnis gesetzt. Ab 1,1 Promille hätte sogar eine Verkehrsstraftat vorgelegen
und der Führerschein wäre neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe gerichtlich
entzogen worden.
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Datum: 08.03.2020 - 10:58 Uhr
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