Das Ende einer strafbaren Trunkenheitsfahrt - Hilden - 2003042
(ots) - Am späten Sonntagabend des 08.03.2020, gegen 23.45 Uhr, 
kontrollierte die Hildener Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle
einen 38-jährigen Mann, der mit seinem roten PKW Hyundai i30 zuvor auf der 
Benrather Straße und der Neustraße in Hilden unterwegs gewesen war. Bei der 
Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 
Hildeners fest. Ein deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr
als 1,3 Promille (0,66 mg/l). Daraufhin leitete die Hildener Polizei ein 
Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gegen den 38-Jährigen ein. Die ärztliche 
Entnahme von Blutproben wurde angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des 
Beschuldigten sichergestellt. Gleichzeitig untersagten die Beamten dem Hildener 
ausdrücklich und bis auf Weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger 
Kraftfahrzeuge.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME  
Twitter:  https://twitter.com/polizei_nrw_me
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4541098
OTS:               Polizei Mettmann
Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2020 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2318053
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:
Mettmann
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Das Ende einer strafbaren Trunkenheitsfahrt - Hilden - 2003042"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Mettmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




