Folgemeldung zum Fund eines toten Säuglings - Kripo bittet weiterhin um Zeugenhinweise!
(ots) - Nach dem Auffinden eines toten Säuglings am Donnerstagabend in
Welzheim bittet die Kriminalpolizei Waiblingen weiterhin um Zeugenhinweise aus
der Bevölkerung.
Ein Spaziergänger hatte den Neugeborenen am Stadtrand auf einer Wiese entdeckt
und einen Notruf abgesetzt. Die Untersuchung ergab, dass der Säugling vom
Entwicklungsstand ausgetragen war und sich nicht wie zunächst angenommen im 7.
oder 8. Schwangerschaftsmonat befunden hatte. Von der Mutter fehlt bislang jede
Spur.
Zur Todesursache erbrachte die durchgeführte Obduktion kein eindeutiges
Ergebnis, weshalb weitere umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen
notwendig sind, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Somit ist weiterhin unklar, ob der Säugling beim Ablegen am Fundort noch gelebt
hatte. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen weiterhin auf Hochtouren.
Aufgrund des Zeugenaufrufs sind bislang nur wenige Hinweise aus der Bevölkerung
eingegangen. Hinweise, insbesondere zu verdächtigen Wahrnehmungen oder zur
Mutter, werden weiterhin unter Telefon 07151/9500 erbeten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361 580-108
E-Mail: aalen.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4541521
OTS: Polizeipräsidium Aalen
Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2020 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2318388
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AA
Stadt:
Welzheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Folgemeldung zum Fund eines toten Säuglings - Kripo bittet weiterhin um Zeugenhinweise!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).