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Zehn Verfahren wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße am Samstag und Sonntag eingeleitet

ID: 2318545

(ots) - Zehn Verfahren wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße sind
am letzten Samstag und Sonntag durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
eingeleitet worden. Die Verfahren richten sich gegen fünf Frauen (40, 47, 20,
21, 22) und drei Männer (47, 48, 48) aus der Ukraine, einen Mann aus der Türkei
(59) sowie einen Mann aus Jemen (27).

Bei der 40-Jährigen bestand der Verdacht, dass sie ausschließlich nach
Deutschland eingereist war, um zu arbeiten. Dazu hat sie in Vergangenheit
möglicherweise eine falsche, tschechische Identität genutzt. Die Frau zahlte
eine Sicherheitsleistung i. H. v. 300,00 Euro, anschließend wurde sie
zurückgeschoben, ihr die Einreise für die nächsten vier Jahre verboten.

Der 47-Jährigen erging es ähnlich - sie kassierte neben der Zurückschiebung nach
Polen eine zweijährige Wiedereinreisesperre. Nachweislich wollte sie in
Deutschland einen betagten Senior pflegen.

Bei den 20, 21 und 22 Jahre alten Frauen handelte es sich den eigenen Angaben
nach um Studierende. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit hätte das Trio wohl aber
um die Uni Leipzig einen großen Bogen gemacht. Ersten Ermittlungen zufolge stand
auch hier ausschließlich die unerlaubte Beschäftigung im Vordergrund. Insofern
erfolgte ebenfalls die Zurückschiebung einschließlich zweijähriger Sperre.

Der 47-Jährige und die beiden 48-Jährigen haben sich in Deutschland als
Bauarbeiter ohne Genehmigung schwarzes Geld verdient. Mit dem Geld im Gepäck
bzw. am Körper versteckt wollten sie nun nach Hause fahren. Insgesamt sind bei
den Drei 4.209,00 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt worden.
Außerdem mussten insgesamt 600,00 Euro Sicherheitsleistung entrichtet werden.

Der 59-jährige Türke wurde ohne Ausweisdokumente ertappt. Er war lediglich im
Besitz eines belgischen Aufenthaltstitels. Später ist er nach Dresden geschickt




worden. Dort hat er sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden.

Auch dem 27-jährigen Jemeniten fehlte der erforderliche Reisepass, dennoch war
er eingereist. Weil er immerhin im Besitz eines französischen Aufenthaltstitels
ist, wurde er aufgefordert, sich unverzüglich nach Frankreich zu begeben. Dafür
wurde ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung erteilt. Sollte er diese nicht
ordnungsgemäß ausgefüllt und zeitgerecht an die Inspektion Ludwigsdorf
zurücksenden, wird ihn die Bundespolizei zur Fahndung ausschreiben.

Alle erwähnten Feststellungen wurden entlang der Autobahn zwischen den
Anschlussstellen Kodersdorf und dem Rastplatz An der Neiße getroffen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 61 10
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4541667
OTS: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.03.2020 - 15:11 Uhr
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Ansprechpartner: BPOLI LUD
Stadt:

Görlitz, BAB 4



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