6 Monate mit 3 Monaten verwechselt
(ots) - Ein 18-jähriger Mazedonier wurde am 9. März 2020 um 08:15 Uhr
durch die Bundespolizei auf der BAB 4 bei Ohorn als Mitfahrer in einem PKW
kontrolliert. Er war unter anderem mit seinem Onkel unterwegs in Richtung
Dresden. Der junge Mann war nicht aus Polen kommend eingereist, sondern hatte
ca. sechs Monate bei seinem Onkel im Landkreis Bautzen gelebt. Der meinte, dass
sein Neffe sich doch so lange aufhalten dürfe. Die Beamten erklärten den
Männern, dass die Höchstaufenthaltsdauer zu touristischen Zwecken drei Monate
beträgt und sich der Neffe nun unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Dieser muss
sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen dem Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz stellen. Der Onkel muss sich wegen einer Beihilfehandlung
verantworten.
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Datum: 10.03.2020 - 09:48 Uhr
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