(BC) Bad Schussenried, Biberach, Schwendi - Kontrollen bringen Verstöße ans Licht / Am Montag ahndete die Polizei bei Verkehrskontrollen in der Region zahlreiche Verstöße.
(ots) - Am Montagmorgen waren in Bad Schussenried fünf Fahrer nicht
angeschnallt. Gegen 14.15 Uhr hielt eine Polizeistreife in der
Wilhelm-Schussen-Straße einen Rollerfahrer an, weil die Versicherung abgelaufen
war. Der 36-Jährige muss jetzt mit einer Strafanzeige rechnen, weil seit dem 1.
März das neue Versicherungsjahr gilt.
Auch in Biberach kontrollierte die Polizei im Stadtgebiet. Dort waren gleich
acht Fahrer nicht angeschnallt. Sieben weitere benutzten ihr Handy am Steuer.
In Schwendi besteht gegen einen 19-jährigen Audi-Fahrer der Verdacht, dass er
sich unter der Einwirkung von Drogen ans Steuer gesetzt hatte. Ein Drogentest
verlief positiv, weshalb der Mann eine Blutprobe abgeben und sein Auto stehen
lassen musste.
Hinweis der Polizei: Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig.
Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen.
Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend
Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine
Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz
geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten
Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne
Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann ein neues
Versicherungskennzeichen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h wird keine
Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt. Eine Betriebserlaubnis und
eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem erforderlich. Als Nachweis für
eine bestehende Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte
Versicherungskennzeichen. Dieses Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr
rechtzeitig beantragt und zum ersten März gewechselt werden.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
- Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also
Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 Kubikzentimeter Hubraum.
- Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben
verfügen.
- Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer
Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem
1.3.1992 versichert waren.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse
und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
- auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
- Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung
über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
- Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
- Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für
E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigt.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 10.03.2020 - 11:25 Uhr
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