Spielen erlaubt - aber niemals im Gleisbereich!
(ots) - Am Montag lösten um 16:50 Uhr drei Mädchen zwischen den
Haltepunkten Trier Süd und Konz Karthaus einen Einsatz der
Bundespolizeiinspektion Trier aus. Ein Lokführer hatte die Kinder entdeckt und
die Notfallleitstelle Frankfurt/Main informiert, welche eine Streckensperrung
veranlasste und die zuständige Bundespolizei alarmierte. Nachdem zwei mit
Sonder- und Wegerechten anfahrende Streifen zunächst keine Personen auf der
Strecke feststellen konnte, ermittelten die aufmerksamen Beamten zwei Mädchen,
die auf Befragen auch den Aufenthalt im Gleisbereich einräumten. Des Weiteren
bestätigten die 11 und 10-Jährigen, dass sich zuvor ein weiteres Mädchen bei
ihnen aufgehalten hat. Diese sei jedoch vor Eintreffen der Polizeistreife nach
Hause gelaufen. Die zwei Kinder wurden über die Gefahren im Bahnbereich belehrt
und an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Auch das dritte Mädchen (10) wurde
im Anschluss zu Hause aufgesucht und über die Gefährlichkeit ihres Handelns
aufgeklärt. Die Streckensperrung wurde um 17:19 Uhr wieder aufgehoben. Insgesamt
erhielten neun Züge 242 Minuten Verspätung. In diesem Zusammenhang weist die
Bundespolizei daraufhin, dass ein unbefugtes Betreten der Gleise zu
lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Wichtige Tipps
hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
nachzulesen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Bettina Kirsch
Telefon: 0651 43678-1005
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70138/4542858
OTS: Bundespolizeiinspektion Trier
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.03.2020 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2319232
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-TR
Stadt:
Trier
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Spielen erlaubt - aber niemals im Gleisbereich!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Trier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).