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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Steuerhinterzieherin

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(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul am
gestrigen Montag wurde durch die Bundespolizei eine 51-Jährige festgestellt, die
durch die Staatsanwaltschaft Münster wegen Steuerhinterziehung zur Festnahme
ausgeschrieben war.

Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls endete die Reise der Deutschen am
Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Münster hatte die Frau bereits im
Oktober 2011 rechtskräftig (in 8 Fällen) zu einer Gesamtgeldstrafe von 670
Tagessätzen zu je 20,- Euro verurteilt.

Die in Köln lebende Frau hatte sich bereits einen Teil ihrer Strafe beglichen.
Die Staatsanwaltschaft Münster schrieb die 51-Jährige nun zur Fahndung aus, da
die Verurteilte sich der Strafvollstreckung entzogen hatte. Die geforderte
Ersatzfreiheitsstrafe von 220 Tagen konnte die Kölnerin umgehen, indem sie die
Geldstrafe in Höhe von 4.400,- Euro, sowie einer Reststrafe von 273,90 Euro bei
der Bundespolizei bezahlte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4543235
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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Datum: 10.03.2020 - 16:04 Uhr
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