ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Meiningen, des Hauptzollamtes Erfurt und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

ID: 2319780

(ots) - Bundespolizei und Zoll nehmen illegal beschäftigte Arbeitnehmer
in Gewahrsam, den Arbeitgebern wird gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern
vorgeworfen. Heute Morgen haben Einsatzkräfte von Bundespolizei und Zoll eine
Logistik-Firma in Werra-Suhl-Tal (Wartburgkreis), deren Betriebsstätten in
Thüringen, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie Wohnungen der
Firmeninhaber als auch Unterkünfte von Arbeitskräften durchsucht. Im Ergebnis
der Einsatzmaßnahmen sind zwölf ukrainische Arbeitnehmer in Gewahrsam und drei
Hauptbeschuldigte angetroffen worden. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde
umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Des Weiteren wurde bei einer Person
der Besitz von Betäubungsmittel festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen
sogenannten Zufallsfund. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Seit dem Sommer des vergangenen Jahres ermittelt die Bundespolizeiinspektion
Ludwigsdorf im Auftrag der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen die
Geschäftsführer der Firma. Den Verdächtigen wird gewerbsmäßiges Einschleusen von
Ausländern vorgeworfen. Seit geraumer Zeit laufen darüber hinaus Ermittlungen
durch das Hauptzollamt Erfurt. Im Fokus dieser Ermittlungen steht der Verdacht
der illegalen Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen ohne
Aufenthaltstitel sowie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In diesem
Zusammenhang besteht auch der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht
oder nicht in richtiger Höhe an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt wurden.

Im Juni 2019 waren auf der Bundesautobahn 4 bei Görlitz acht ukrainische
Staatsangehörige nach ihrer Einreise ins Bundesgebiet kontrolliert worden. Wie
sich herausstellte, befanden sich die Männer auf dem Weg nach Thüringen. Dort
wurden sie bereits erwartet. In der Firma der Hauptbeschuldigten sollten sie
unter dem Mindestlohn arbeiten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden seit




2019 in der bundesweit vertretenen Firma mindestens 95 ukrainische Arbeitnehmer
illegal beschäftigt.

Der Einreise folgte der zielgerichtete Erwerbsaufenthalt. Der Erwerbsaufenthalt
gestaltete sich in der Regel so, dass die ukrainischen Arbeitskräfte am Sitz der
Hauptfirma in Thüringen oder in Betriebsniederlassungen in Bayern, Hessen und
Nordrhein-Westfalen eingesetzt wurden.

Die Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern zugleich eine Unterkunft an. Als
Unterkunft dienen Immobilien, die im Besitz oder im Eigentum der Arbeitgeber
stehen. Oft sind die betreffenden Immobilien stark abgewohnt oder befinden sich
in schlechtem Zustand. Die anfallenden Unterkunftskosten werden im Regelfall mit
dem ohnehin niedrigen Arbeitslohn verrechnet.

Eine visafreie Einreise für ukrainische Staatsbürger mit biometrischem Pass ist
im Rahmen eines Kurzaufenthaltes möglich, soweit deren geplanter Aufenthalt 90
Tage nicht übersteigt und sie in dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit im
Bundesgebiet ausüben. Sobald während des Kurzaufenthalts im Bundesgebiet eine
Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wird ein Aufenthaltstitel benötigt.

Letztlich führt diese Situation zum unerlaubten Aufenthalt. Wer Ausländer zu
einer solchen Handlung anstiftet oder Hilfe leistet oder dafür einen
(Vermögens)Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder wiederholt oder
zugunsten von mehreren Ausländern handelt, macht sich möglicherweise des
Einschleusens bzw. im besonderen Fall des gewerbsmäßigen Einschleusens
verdächtig.

Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen kann mit Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Wer als
Arbeitgeber der Einzugsstelle Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mit
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer Ausländer in
größerem Umfang ohne Aufenthaltstitel beschäftigt.

An dem Einsatz waren unmittelbar 73 Zollbeamte sowie rund 500
Bundespolizeibeamte beteiligt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeipräsidium (Potsdam)

Telefon: (0331) 97997 9410
Fax: (0331) 97 997 1010
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/4543939
OTS: Bundespolizeipräsidium (Potsdam)

Original-Content von: Bundespolizeipräsidium (Potsdam), übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Tipps zur Verhinderung von Taschendiebstählen  Pralinen aus Auto gestohlen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.03.2020 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2319780
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLP Potsdam
Stadt:

Potsdam



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Meiningen, des Hauptzollamtes Erfurt und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeipr (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeipr