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Durchsuchung in CBD-Shop - Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Tübingen)

ID: 2319842

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen:

Tübingen (TÜ): Wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe
der Kriminalpolizeidirektion Esslingen unter anderem gegen drei Betreiber eines
Tübinger CBD-Shops. Die jeweils 28 Jahre alten Männer stehen im Verdacht,
unerlaubt und gewerbsmäßig Betäubungsmittel hergestellt und mit den
hergestellten Cannabidiolprodukten sowohl in dem Tübinger Geschäft als auch über
einen Online-Shop Handel getrieben zu haben.

Aufgrund der Angebotspalette der Geschäfte hatten sich konkrete Verdachtsmomente
ergeben, dass von den Beschuldigten entgegen der Bestimmungen des
Betäubungsmittelgesetzes THC-haltige Produkte angeboten werden, die zur
missbräuchlichen Verwendung zu Rauschzwecken geeignet und sogar bestimmt sind.
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Teemischungen mit Marihuanablüten,
marihuanahaltige Backzutaten und Öle sowie andere Produkte zum oralen Konsum.

Entgegen der irrigen Meinung, dass es für eine Strafbarkeit nach dem
Betäubungsmittelgesetz (BtmG) ausschließlich auf die Höhe des THC-Gehalts
ankomme und daher der Umgang mit Waren, die weniger als 0,2 Prozent THC
enthalten, generell erlaubt sei, erlaubt das BtmG den gewerblichen Umgang mit
CBD-Produkten nur dann, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
Erlaubt wäre also z.B. der Handel mit einer Seife mit einem THC-Gehalt von unter
0,2 Prozent. Der Handel mit einem Tee oder anderen, zum menschlichen Konsum
bestimmten und damit zu Rauschzwecken geeigneten Waren ist hingegen unabhängig
von der Höhe des THC-Gehalts, also auch bei einem THC-Gehalt von unter 0,2
Prozent, gesetzlich verboten. Auch Besitz und Erwerb solcher Produkte sind
strafbar.




Bei den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen erhärtete sich der
bestehende Tatverdacht gegen die Beschuldigten, worauf die Staatsanwaltschaft
Tübingen richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für die
Geschäftsräume und für die Wohnungen der Verdächtigen in Reutlinger
Kreisgemeinden erwirkte. Diese wurden am Dienstag vollstreckt.

Im Laden und bei den Beschuldigten wurden unter anderem insgesamt etwa 16
Kilogramm Marihuanablüten, rund 30 Gramm Marihuana, etwa 16 Gramm Haschisch,
eine außer Betrieb befindliche Indoor-Aufzuchtanlage, der größte Teil des
Warenbestands, zwei Laboreinrichtungen und Utensilien zur Herstellung von
CBD-Produkten, mehrere tausend Versandgläser und über 16.000 Euro Bargeld
aufgefunden und beschlagnahmt. Die Auswertung weiterer sichergestellter
Beweismittel und die Ermittlungen zum Umfang des unerlaubten
Betäubungsmittelhandels dauern noch an. Die Beschuldigten, die von ihrem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, befinden sich derzeit auf freiem Fuß.
(ak)

Rückfragen bitte an:

Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101

Polizeipräsidium Reutlingen
Telefon: 07121 942-0
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/4544016
OTS: Polizeipräsidium Reutlingen

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drucken  als PDF  an Freund senden   ++ Ermittlungen wegen des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln ++ umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Lüneburg ++ mehr als 100.000 Euro Bargeld, Fahrzeuge, Schusswaffen ++  PI Goslar: Pressemitteilung vom 11.09.2020
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.03.2020 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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