Nachtragsmeldung zum tragischen Vorfall in einem Hallenbad im Wangerland - auch nach der durchgeführten gerichtsmedizinischen Untersuchung liegen keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten vor
(ots) - Der am Montagabend (09.03.2020) verstorbene Junge wurde
für die Todesursachenermittlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg am
Mittwochvormittag, 11.03.2020, gerichtsmedizinisches untersucht.
Diese Untersuchung hat nach vorläufigem Obduktionsergebnis keine Hinweise auf
eine todesursächliche Fremd- bzw. Gewalteinwirkung gegeben. Es ist von einer
inneren, natürlichen Ursache auszugehen.
Die kriminalpolizeilich geführten Ermittlungen haben ebenso keine Hinweise auf
ein strafbares Verhalten, insbesondere der Aufsichtspersonen ergeben.
Auf die vorherige Pressemitteilung wird verwiesen:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/4542681
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Datum: 12.03.2020 - 11:32 Uhr
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