Freiburg-Altstadt: Mutmaßlicher Betäubungsmittelhändler am Hauptbahnhof festgenommen
(ots) - Auf einen mutmaßlichen Betäubungsmittelhändler in Freiburg
wurde die Polizei am Sonntag, 08.03.2020, durch einen anonymen Hinweisgeber
aufmerksam. Mit Hilfe der erteilten Informationen konnte der 27-jährige dringend
Tatverdächtige durch Kräfte der Bundespolizei am Abend des 08.03.2020 am
Freiburger Hauptbahnhof kontrolliert und festgenommen werden. In seinem Koffer
führte er diverse Betäubungsmittel im mittleren dreistelligen Grammbereich mit
sich und soll gerade im Begriff gewesen sein, Freiburg zu verlassen. Auf Antrag
der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde vom Amtsgericht Freiburg Haftbefehl gegen
den 27-jährigen deutsche Staatsbürger erlassen. Am 09.03.2020 wurde der Vollzug
der Untersuchungshaft angeordnet und der Verdächtige in die JVA Freiburg
eingeliefert.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Freiburg dauern an.
Medienrückfragen bitte an:
Robert Holderied
Polizeipräsidium Freiburg
Telefon: 0761 / 882-1022
freiburg.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/
- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp(at)polizei.bwl.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/4545115
OTS: Polizeipräsidium Freiburg
Original-Content von: Polizeipräsidium Freiburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.03.2020 - 12:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2320527
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-FR
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Freiburg-Altstadt: Mutmaßlicher Betäubungsmittelhändler am Hauptbahnhof festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).