Wegen Tierquälerei: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei "Schwarzfahrerin" - Mutter zahlt Geldstrafe
(ots) - Am Donnerstag, den 12. März 2020 nutzte eine 22-jährige Frau gegen
00:30 Uhr eine S-Bahn, die vom Haltepunkt Halle- Silberhöhe zum Hauptbahnhof
Halle fuhr. Die Deutsche hatte keinen gültigen Fahrschein dabei und versuchte
sich der Fahrscheinkontrolle zu entziehen. Der betroffene Zugbegleiter
informierte daraufhin die Bundespolizei in Halle, worauf eine Streife die junge
Frau nach Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof bereits erwartete. Bei der sich
anschließenden Kontrolle ihrer Personaldaten im polizeilichen Informationssystem
stellte sich heraus, dass die Frau per Vollstreckungshaftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Demnach verurteilte sie das Amtsgericht
Halle im November 2019 wegen Tierquälerei in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe
von 900 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen. Da die
Gesuchte weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich dem Strafantritt
stellte und zudem unbekannten Aufenthalts war, erließ die Staatsanwaltschaft
Halle im Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Frau wurde festgenommen und
für alle weiteren polizeilichen Maßnahmen zur Dienststelle der Bundespolizei
gebracht. Dort nahm sie telefonisch Kontakt mit ihrer Mutter auf. Diese sagte
zu, die Geldstrafe für ihre Tochter zu begleichen. Die Mutter erschien gegen
02.00 Uhr auf der Dienststelle und zahlte die geforderte Summe. Anschließend
konnte sie ihre Tochter mit nach Hause nehmen.
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Datum: 12.03.2020 - 14:30 Uhr
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