Festnahme bei Kontrolle im Restaurant; Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
(ots) - Am 10.03.2020 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
des Hauptzollamtes Dortmund die Arbeitnehmer eines Restaurants in Marl.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein pakistanischer
Staatsangehöriger, der als Aushilfe beschäftigt wurde. Um einer Beschäftigung
nachgehen zu dürfen benötigen pakistanische Staatsangehörige einen
Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Der 34-jährige Mann verfügte jedoch weder über einen gültigen Aufenthaltstitel
für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch zum Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen
des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und er wurde vorläufig
festgenommen.
Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige
Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum
illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne
gültige Arbeitsgenehmigung.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
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Datum: 13.03.2020 - 06:29 Uhr
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Marl
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Polizeimeldungen
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