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Versicherungspflicht gilt auch für Elektrofahrzeuge

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(ots) - Weil er mit einem grünen Versicherungskennzeichen unterwegs war, ist der Fahrer eines Kleinkraftrades am Donnerstagnachmittag einer Polizeistreife aufgefallen. Die Beamten stoppten das Elektromoped kurz vor 17 Uhr in der Leipziger Straße und sprachen den Fahrer auf das abgelaufene Kennzeichen an.

Der 22-Jährige gab an, er habe gedacht, dass die Kennzeichen bis Juni gültig seien. Ihm wurde erklärt, dass der Stichtag für die Gültigkeit und den notwendigen Wechsel des Versicherungskennzeichens immer der 1. März ist.

Die abgelaufenen Kennzeichen wurden sichergestellt. Auf den jungen Mann kommt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu. |cri

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