Verkehrsunfallflucht nach Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Wer kann Zeugenhinweise geben?
(ots) - Am 13.03.2020 gegen 10:50 Uhr befuhr eine 27-jährige Mercedes-Fahrerin die L233 von Bad Sobernheim in Fahrtrichtung Steinhardt. Auf der langen Geraden vor Steinhardt kam ihr sodann ein bis dato unbekannter Verkehrsteilnehmer halb auf ihrer Fahrspur entgegen. Um eine Kollision zu vermeiden leitete die 27-Jährige ein Ausweichmanöver nach rechts ein. Hierdurch verhinderte sie zwar eine Kollision mit dem entgegenkommenden Fahrzeug, fuhr aber selbst gegen die rechtsseitige Schutzplanke. Die Schutzplanke und der Mercedes wurden hierdurch beschädigt. Der unbekannte Unfallverursacher verließ die Unfallstelle unerlaubt. Es soll sich nach Angaben der Geschädigten um einen dunklen Transporter der Marke Ford gehandelt haben.
Zeugenhinweise werden an die Polizeiinspektion Kirn unter der 06752-1560 erbeten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn Telefon: 06752 1560 E-Mail: pikirn(at)polizei.rlp.de http://ots.de/eVM2mc
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131677/4546886 OTS: Polizeiinspektion Kirn
Original-Content von: Polizeiinspektion Kirn, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.03.2020 - 13:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2321408
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PIKIR
Stadt:
Steinhardt, L233
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfallflucht nach Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Wer kann Zeugenhinweise geben?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Kirn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).