59-jährige Frau fährt mit 1,4 Promille zum Polizeirevier, um sich zu stellen
(ots) - Kassel-Bettenhausen:
Die Reue wegen einer Sachbeschädigung zahlte sich für eine 59-jährigen Frau aus Kaufungen in der Nacht zum heutigen Freitag nicht aus: Nachdem sie zuvor in Kaufungen aus Wut bei einem Angehörigen eine Fensterscheibe eingeworfen hatte, setzte sie sich anschließend reumütig ans Steuer ihres Autos und fuhr kurzerhand zum Polizeirevier Ost, um sich zu stellen. Dort bemerkten die verblüfften Polizisten schnell, dass die geständige 59-Jährige stark nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholtest ergab, dass sie 1,4 Promille intus hatte. Die Kaufungerin musste sich deshalb einer Blutprobe unterziehen. Neben dem Führerschein der Frau stellten die Beamten auch den Schlüssel für das Auto vorsorglich sicher. Sie muss sich nun wegen Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Ulrike Schaake Pressesprecherin Tel. 0561 - 910 1021
Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle
Telefon: 0561/910 10 20 bis 23 Fax: 0561/910 10 25 E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de
Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: 0561-910-0 E-Mail: ppnh(at)polizei.hessen.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/4547034 OTS: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
Original-Content von: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.03.2020 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2321530
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KS
Stadt:
Kassel
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 59-jährige Frau fährt mit 1,4 Promille zum Polizeirevier, um sich zu stellen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).