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(Zimmern ob Rottweil) Vergehen nach dem Tierschutzgesetz (11.03.2020)

ID: 2321555

(ots) - Eine freilaufende Katze kehrte am Mittwochabend gegen 19.00 Uhr in der Albstraße mit einer schweren Verletzung nach Hause zurück. Die Untersuchung des Tieres durch einen Tierarzt führte zur Feststellung, dass die Katze durch die Anwendung einer Schusswaffe am Rücken verletzt wurde. Das abgeschossene Projektil blieb im Bereich der Wirbelsäule der Katze stecken. Ob es operativ entfernt werden kann, steht noch nicht fest. Insofern ist ungeklärt, ob und wie die Katze die Verletzung überstehen wird.

Beim Polizeirevier Rottweil wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Personen, die der Polizei sachdienliche Hinweise zur Klärung dieser Straftat geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Rottweil, Tel. 0741 477-0, zu melden.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1015 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe(at)polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4547074 OTS: Polizeipräsidium Konstanz

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Datum: 13.03.2020 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2321555
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Zimmern ob Rottweil



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